Gefahrgutberatung
Andy Kohler

Ihr Beauftragter für Gefahrguttransporte



Dienstleistung

Die Dienstleistung umfasst die Gefahrgutberatung im Rahmen einer Bestellung zum externen Gefahrgutbeauftragten im Sinne des § 1, Abs. 2, Satz 2 der "Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten und die Schulung der beauftragten Personen in Unternehmen und Betrieben" (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV)

Zielgruppe sind kleine und mittelständische Betriebe und Transportunternehmen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit gefährliche Güter im Sinne der ADR, dem europäischen Übereinkommen zum Transport gefährlicher Güter auf der Strasse, bereitstellen oder übernehmen.

Im Rahmen der Dienstleistungserbringung übernehme ich für Ihr Unternehmen

  • die Aufgaben gem. Anlage 1 GbV
  • die Unterweisung ihres Personals gem. Kapitel 1.3 ADR
  • ggf. die Erstellung des Sicherungsplanes nach Kapitel 1.10 ADR
  • die Nachverfolgung der Ablauftermine für TÜV und Ausrüstungsteile
  • die Erstellung des Unfallberichtes gem. § 1d der GbV soweit notwendig
Im Einzelnen umfasst die Dienstleistung
  • die Sicherstellung von Vollständigkeit und Richtigkeit der ADR-Fahrzeugausrüstung
  • die Unterweisung der beauftragten und sonstigen beteiligten Personen
  • die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung
  • die unverzügliche Anzeige von Mängeln an den Geschäftsführer, welche die Sicherheit beim Transport gefährlicher Güter beeinträchtigen
  • die Beratung Ihres Unternehmens/Betriebes bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung
  • die Erstellung des gem. Anlage 1 der GbV vorgeschriebenen Jahresberichtes
  • die Erstellung des Unfallberichtes gem. § 1d der GbV
Dazu
  • entwickle ich zusammen mit Ihrem Unternehmen Verfahren, mit denen die Einhaltung der Vorschriften zur Identifizierung des beförderten Gefahrguts sichergestellt werden
  • ergreife mit Ihnen zusammen Maßnahmen, welche das Vorhandensein der im Beförderungsmittel mitzuführenden Papiere und Sicherheitsausrüstungen sowie die Vorschriftsmäßigkeit dieser Papiere und Ausrüstungen gewährleisten
  • halte die Fälligkeit der verfallenden Ausrüstungsteile vor und erinnere sie rechtzeitig an die Erneuerung
  • prüfe mit Ihnen zusammen vor dem Kauf von Beförderungs- oder Lademitteln die Erfordernisse in Bezug auf das zu befördernde Gefahrgut
  • stelle mit Ihnen zusammen sicher, dass das eingesetzte Personal über ausführliche Arbeitsanleitungen und -weisungen verfügt
  • führe Unterweisungen ihres Personals - insbesondere der beauftragten und sonstigen am Transport gefährlicher Güter beteiligten Personen - durch
  • führe Auffrischungsunterweisungen zur Erhöhung der Abwicklungssicherheit für Ihre Fahrer während der Laufzeit der ADR - Bescheinigung durch
  • kläre ihr Personal im Rahmen dieser Unterweisungen über die Gefahren bei der Be- oder Entladung sowie Beförderung von Gefahrgut auf
  • weise ihr Personal im Rahmen dieser Unterweisungen in die einzuhaltenden Vorschriften für das Ver- und Entladen ein
  • kümmere mich bei Bedarf um die Durchführung geeigneter Sofortmaßnahmen bei etwaigen Unfällen oder Zwischenfällen im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter
  • führe Untersuchungen durch und erstelle, sofern erforderlich, Berichte über Unfälle, Zwischenfälle oder schwere Verstöße, die während der Gefahrgutbeförderung festgestellt wurden
  • erstelle und führe mit Ihnen zusammen geeignete Maßnahmen ein, mit denen das erneute Auftreten von Unfällen, Zwischenfällen oder schweren Verstößen verhindert wird
  • erstelle bei Bedarf den Sicherungsplan nach Kapitel 1.10 für Ihr Unternehmen
  • und berate Sie in der Berücksichtigung der Rechtsvorschriften und hinsichtlich der besonderen Anforderungen der Gefahrgutbeförderung, auch bei der Auswahl und dem Einsatz von Subunternehmen oder sonstigen Dritten